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BGH, 01.02.1966 - 5 StR 552/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen der Strafmilderung bei einem beendeten Versuch - Wirkungen der Verwertung eines Gesichtspunktes bei der Bestimmung des Strafrahmens und bei der Bemessung der Strafe
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61
Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …
Auszug aus BGH, 01.02.1966 - 5 StR 552/65
Im übrigen war der Tatrichter nicht gehindert, den in Präge stehenden Gesichtspunkt, den er bereits bei der Bestimmung des Strafrahmens verwertet hatte, nochmals bei der Bemessung der Strafe innerhalb des gewählten Strafrahmens mitzuberücksichtigen, weil die schuldangemessene Strafe nur auf Grund einer Ganzheitsbetrachtung des Tatgeschehens und der dieses auslösenden Persönlichkeit des Täters festgesetzt werden kann (vgl. BGHSt 16, 351, 353 f) [BGH 17.11.1961 - 4 StR 292/61].
- BGH, 31.01.1967 - 5 StR 636/66
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrages auf Einholung eines …
Wie der Senat bereits in seinem unveröffentlichten Urteil 5 StR 552/65 vom 1. Februar 1966 ausgeführt hat, ist es beim beendigten Versuch nicht zu beanstanden, daß der Tatrichter den Grad der Gefährdung des angegriffenen Rechtsguts in Betracht zieht.